Allgemeine Informationen

Die Bildungskommission fungiert als beratendes Gremium des Senats und des Rektors. Die Kommission wird vom Rektor, unter dem Vorsitz des für Bildung zuständigen Vizerektors und aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter Fakultätsmitglieder akademischer Fachbereiche, gebildet. Der für Bildung zuständige Vizerektor ist Vorsitzender der Kommission und der Berichterstatter ist der Leiter der Studienabteilung.
 
Aufgaben der Kommission
1. Die Kommission äußert ihre Meinung über die Eignung von Vorschlägen zur Eröffnung, Schließung oder Zusammenlegung akademischer Einheiten (Fakultät, Institut, Programme, Fachbereich, Forschungs- und Anwendungszentrum etc.).
2. Die Kommission prüft die Vorschläge zur Eröffnung/Schließung/Zusammenlegung von Bachelor-, Master-, Nebenfach-, Doppel-Hauptfach-, gemeinsamen Bachelor- und Masterstudiengängen und gibt seine Stellungnahme dazu ab.
3. In Lehrprogrammen; Die Kommission äußert ihre Meinung zu den vorgeschlagenen neuen Studiengängen, der Schließung vorliegender Studiengänge, den an vorliegender Studiengängen vorzunehmenden Änderungen (Name, Code, Inhalt, Credits usw.) oder der Strukturierung des Status von Studiengängen (Pflicht-/ Wahlfach).
4. Die Kommission äußert ihre Meinung darüber, um Standards für die an Studierende/Absolventen auszustellenden Dokumente festzulegen.
5. Die Kommission gibt Stellungnahmen ab, um den akademischen Kalender im Einklang mit den Empfehlungen festzulegen.
6. Die Kommission untersucht die Probleme bei der Anrechnung der Credits von Lehrveranstaltungen an in- und ausländischen Hochschulen.
7. Die Kommission prüft die vorbereiteten/geänderten Verordnungen und Richtlinien zu Studium und Lehre.
8. Die Kommission legt die Prozesse in Bezug auf Studium und Lehre gemäß den Änderungen in der Gesetzgebung fest.
9. Die Kommission äußert seine Meinung über die Einhaltung der Rechtsvorschriften der der Tagesordnung des Senats vorgelegten Bedingungen für die Zulassung von Studierenden zu Masterstudiengänge.
10. Die Kommission erfüllt andere vom Rektor zugewiesene Aufgaben im Bildungsbereich.